2012
Das neue "Dekret" der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt, und wie man darauf reagieren kann

Am 20.9.2012 erließ die Deutschen Bischofskonferenz neue Leitlinien zum Umgang mit Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das Dokument lautet: Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt.(http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf)
Der Kernpunkt darin ist gemäß vieler Kommentare in den Medien: Angeblich "alleinseligmachender" Glaube und "Kirchensteuer zahlen" sollen untrennbar zusammen gehören. Kein Katholik soll sagen dürfen: Ich glaube alles und bin 150%-iger Katholik, möchte aber keine Kirchensteuer zahlen, und trete deshalb aus der Amtskirche aus. Wer sich also beim Staat (!) der Bundesrepublik Deutschland aus der Großkirche als verfasster Körperschaft des Öffentlichen Rechts abmeldet, fällt damit laut Dekret der Bischöfe automatisch vom "rechten Glauben" ab und er soll dafür später in die ewige Hölle - was natürlich alles zusammen vielfach ein völlig Unsinn ist.

Aber es ist eben das, womit sich alle Katholiken, die es bleiben wollen oder auch nicht, auseinandersetzen müssen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb deshalb am 20.9.2012 einen Bericht mit dem Titel Kein Glaube ohne Kirchensteuer, und sie beendet ihren Kommentar vom 21.9.2012 mit den Worten: "Glaubt nur, wer zahlt?"
Hier ließen sich unzählige weitere Kommentare ergänzen, die zeigen, worauf es den Würdenträgern vor allem ankommt: auf´s Geld. Denn sonst würden sie ja auch eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Einkommensteuerzahlende erlauben, und sie würden niemanden nur aus dem Grund in die angebliche "ewige Verdammnis" schicken, weil er sich vom Finanzamt keine Kirchensteuer mehr abbuchen lass will, sondern die Summe oder gar höhere Summen z.B lieber spenden möchte oder vielleicht lieber direkt im Vatikan abgeben möchte. Damit wird die Kirchensteuer von den Bischöfen in Deutschland faktisch auf die Stufe eines Dogmas gehoben, auch wenn dies offiziell natürlich nicht so formuliert wird.

Im folgenden sind nun aus dem betreffenden Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt wortwörtlich einige kirchliche "Rechte" aufgeführt, welche der Aussteiger aus dem amtskirchlichen Machtappart verliert, jeweils mit einem kurzen Kommentar versehen.

"Die aus der Kirche ausgetretene Person darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung - außer bei Todesgefahr - nicht mehr empfangen".
Kommentar: Das Sakrament der Buße ist eine grobe Täuschung der Menschen, denn kein Priester kann Sünden vergeben. Vergebung geschieht nur, wenn sich die Menschen untereinander vergeben. Die Eucharistie ist gemäß der Einsetzungsworte "Hoc est corpus meus" ("Dies ist mein Leib") nichts als Anmaßung, ein dreister Versuch, Christus zu vereinnahmen und letzlich ein Hokuspokus (das Wort stammt von daher) und sie bringt überhaupt nichts. Die Firmung gehört zur Verführung von Jugendlichen und die "Krankensalbung" bringt auch überhaupt nichts außer vielleicht dem Gefühl falscher Sicherheit. Der Verlust dieser "Rechte" ist für Sie in Wirklichkeit ein Gewinn.

"Die aus der Kirche ausgetretene Person kann nicht Taufpate und nicht Firmpate sein."
Kommentar: Hier nützt die Kirche den verständlichen Wunsch der Eltern nach einem "Paten", der sich mit ihnen um das Wohl des Kindes sorgt, seit Jahrhunderten schamlos aus und erklärt den Paten zum "Vertreter der Kirche" bei dieser kirchlichen Handlung. Der Pate aus kirchlicher Sicht ist also in der Regel nicht der Pate, so wie ihn sich die Eltern wünschen. Eltern können aber jederzeit einen "Paten" wählen, den sie wollen, nur eben nicht kirchlich offiziell und ohne kirchliche Urkunde etc. Entweder sie verzichten in diesem Zusammenhang dann auch ganz auf die katholische Taufe und entscheiden sich z.B. für eine freie christliche Segnung ohne Kirche mit frei gewähltem Paten, wenn sie möchten. Oder sie geben eben einen offiziellen Paten für die Kirchenbücher an, wählen aber für sich noch einen weiteren, ohne sich um die Kirchendekrete zu kümmern. Mehr dazu hier.

"Damit aus der Kirche Ausgetretene eine kirchliche Ehe schließen können, muss die Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus."
Kommentar: Auch hier gilt: Am besten auf die kirchliche Ehezeremonie verzichten und stattdessen z.B. eine festliche Trauung ohne Kirche wählen. Oder zähneknirschend - z.B. aus Rücksicht auf Befindlichkeiten bestimmter Familienmitglieder - die Kröten schlucken, die man einem abverlangt, z.B das "Versprechen", dass Kinder später katholisch getauft und erzogen werden. Ob man dieses jedoch dann später unter anderen Umständen einhält oder es in Frage stellt - weil man den Eindruck hat, es sei einem z.B. in einer seelischen Notlage abgezwungen worden, und/oder weil es von vorne herein sittenwidrig ist - muss jeder selbst entscheiden. Deshalb hier die nachdrückliche Mahnung, ob man sich diese kirchliche Handlung mit dem ganzen Rankenwerk darum herum hier wirklich antun will.

"Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue [für den Kirchenaustritt !] gezeigt hat, kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden."
Kommentar: Seien Sie froh, wenn am Ende des irdischen Lebens kein Priester am Grab steht und dort falsche Worte von sich gibt. Da nahezu jeder Katholik von mindestens einem Bannfluch getroffen wird (siehe z. B. den Glaubenstest), müsste der Priester bei den meisten Beerdigungen der Verstorbenen ehrlicherweise in die "ewige Hölle" verfluchen. Dies tut der Pfarrer aber aus Angst vor den Angehörigen nicht oder weil er selbst nicht an das glaubt, was ihm zu glauben verbindlich vorgeschrieben ist. In beiden Fällen aber ist es eine Heuchelei.
Würdige Abschiedsfeiern ohne Kirche können Sie mit freien Theologen oder anderen Sprechern nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Glauben mit Niveau gestalten, wenn diese dafür offen sind (hier gibt es viele Ansprechpartner, z.B. hier).
Sie können übrigens auch als Noch-Kirchenmitglied auf ihr "Recht auf eine spätere kirchliche Bestattung" verzichten. Es passiert Ihren Angehörigen nichts, und Sie haben immerhin bei diesem Anlass einen guten Schritt vorgegeben.

"Wenn aus der Reaktion des Gläubigen, der den Kirchenaustritt erklärt hat, auf einen schismatischen, häretischen oder apostatischen Akt zu schließen ist, wird der Ordinarius dafür sorgen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen."
Kommentar: "Schismatisch" heißt für die Bischöfe, wenn sich jemand nicht mehr dem gegenwärtigen Papst "unterwerfen" will (vgl. das Dogma hier). "Häretisch" heißt für sie, wenn man fortgesetzt bereits an einem der vielen Dogmen und Lehrsätze (z.B. die angebliche Jungfrauengeburt von Jesus) zweifelt oder ein Dogma ablehnt. Und "apostatisch" heißt, jemand wird stattdessen z.B. Moslem, Buddhist, Protestant, Urchrist, oder er schließt sich einer anderen Gemeinschaft oder Religion an.
Früher hieß "die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen", schon mal das Holz für den Scheiterhaufen zu sammeln. Heute wird eventuell die innerkirchliche "Verleumdungsabteilung" (die so genannten "Sektenbeauftragten") verständigt, um möglicherweise gesellschaftlich oder innerkirchlich gegen den Ausgetretenen und sein Umfeld tätig zu werden.

Auch aus diesem Grund haben viele Menschen die gute Erfahrung gemacht, ein Gespräch mit dem "Ordinarius", also dem Priester, besser gemieden zu haben. Denn dieser ist eben auch der Vertreter derjenigen Organisation, über die der Historiker Karlheinz Deschner einmal geschrieben hat: "Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die ... Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche" (zit. nach Die beleidigte Kirche, S. 42f.).
Das Negativ-Potenzial dieser Organisation - und damit auch mehr oder weniger ihrer heutigen Vertreter - sollten Sie nie unterschätzen, auch wenn diese sich vordergründig zugänglich oder "harmlos" geben.