Zahlen, zahlen, zahlen - seit Napoleons Zeiten

... oder Luthers Zeiten

Fast alle deutschen Bundesländer zahlen jährlich hohe Millionenbeträge. Da stellt sich die Frage: Mit welcher Begründung lässt sich der Staat hier melken?

Diese „Begründung“ ist abenteuerlich: Weil im Jahre 1803 – also zu Napoleons Zeiten – die geistlichen Fürstentümer in Deutschland aufgelöst und weltlichen Staaten zugeteilt („säkularisiert“, d.h. verweltlicht) wurden, erhielt die katholische Kirche angeblich später eine Entschädigung dafür. Und die wird seitdem – also seit 200 Jahren! – brav weiter bezahlt. Bei der evangelischen Kirche „begründet“ man solche Zahlungen zum Teil mit der Auflösung der Klöster in evangelischen Gebieten während der Reformationszeit!

In Deutschland wurden diese Regelungen im Konkordat des Vatikans mit Hitler (1933) bestätigt – und dieses Hitler-Konkordat gilt noch heute! Nach der Wende (1989) beeilten sich die neu entstandenen Bundesländer im Osten Deutschlands, ebenfalls solche Verträge (Konkordate bzw. Staats-Kirchen-Verträge) abzuschließen – obwohl es dort höchstens noch 20% Kirchenmitglieder gibt. So zahlt z.B. Thüringen rund 18 Mio. Euro jährlich an die Kirche, das arme Sachsen-Anhalt gar 23 Mio. Euro. Alle Bundesländer zusammen mästen die Kirchenfinanzen mit der stolzen Summe von 415 Mio. Euro.