Die Taufregister:
Kirchlicher Besitzanspruch auf Ihre Seele
Wer den Kirchenaustritt erfolgreich geschafft hat, kann noch einen weiteren Schritt tun. Sie können die Kirchengemeinde, in der Sie einst getauft worden sind, auffordern, Sie aus dem Taufregister zu streichen. Bislang wird dort in einer Randnotiz lediglich Ihr Austritt vermerkt, wenn Sie bei diesem Anlass das Pfarramt angegeben haben, bei dem Sie einst getauft worden waren.
Bei der Streichung stellt sich die Kirche bis jetzt stur und behauptet, die einst von ihr durchgeführte Taufe sei nicht rückgängig zu machen (!), weswegen eine Streichung auch nicht vorgenommen werde.
Und die römisch-katholische Kirche erdreistet sich sogar, auch den ehemaligen Katholiken trotz Kirchenaustritts weiter als "Katholiken" zu betrachten. Die Begründung dafür ist hanebüchen: Angeblich hätte "Gott" selbst damals bei der Taufe dem Menschen das Tauf-"Siegel" unlöschbar eingebrannt. Doch das ist Humbug, und es ist zudem unmoralisch und sittenwidrig, "Gott" und den einst Getauften in dieser Weise für alle Zeiten und Ewigkeiten kirchlich vereinnahmen zu wollen.
Die evangelische Kirche formuliert diesen fortdauernden Besitzanspruch der Kirche auf den Menschen zwar nicht so drastisch, doch im Ergebnis läuft es auch dort auf das gleiche hinaus. Auch dort habe angeblich "Gott" im evangelischen Sinne unwiderruflich an dem Getauften seine "Gnade" erwiesen, und auch hier gibt es angeblich niemals mehr ein Entkommen.
Man stelle sich vor, eine von den Kirche als "Sekte" bekämpfte religiöse Minderheit würde Ähnliches praktizieren! Die Empörung der Kirche wäre riesengroß, und dieser Gemeinschaft würde vermutlich sogar das Verbot drohen. Nur in der eigenen Vereinigung wird dies als "normal" betrachtet. Und da katholische und evangelische Kirche ihre Taufen auch gegenseitig anerkennen, wird also auch die evangelische Handlung von beiden Groß-Institutionen als eine Art "unauslöschbares Siegel" betrachtet.
Wie unseriös diese Lehre ist, ergibt sich auch daraus, dass der Eintritt in die jeweilige Kirche durch Taufe in der Regel sogar ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt war, als dieser noch ein Säugling war.
Man könnte sich bei den Kirchenvertretern deshalb über den fortdauernden Eintrag im Taufregister beschweren bzw. darauf bestehen, dass zumindest ein Vermerk über den Löschungsantrag in das Register eingetragen wird. Sie könnten mit Nachdruck darlegen, dass Sie die Taufe und die damit verbundenen kirchlichen Verwicklungen rückgängig machen möchten und sich nicht ewig kirchlich vereinnahmen lassen werden. Und Sie könnten darauf hinweisen, dass Sie in keinster Weise mit der Kirchenlehre übereinstimmen, wie sie z.B. von Bischof Thomas Tobin aus den USA im Oktober 2010 formuliert wurde:
"Ehemalige Katholiken … gibt es nicht. Wenn Sie katholisch getauft sind, dann sind Sie ein Leben lang katholisch, sogar wenn Sie dies widerrufen haben oder in eine andere Kirche eingetreten sind. Die Taufe hat in Ihre Seele sozusagen katholische DNA eingegossen – die Taufe definiert, wer und was Sie sind" (zit. nach http://www.kath.net/detail.php?id=29343).
Nur eine Eintragung des Kirchenaustritts im Taufregister (der normalerweise erfolgt, wenn Sie beim Austritt das Pfarramt benennen, in dem Sie einst getauft worden waren) erscheint uns angesichts des fortdauernden kirchlichen Besitzanspruches also ungenügend.
Man sollte sich deshalb auch nicht gleich mit der ersten freundlichen kirchlichen Absage abspeisen lassen, dass eine Streichung angeblich nicht möglich sei, weil es sich ja um eine "Beurkundung" handle oder dergleichen. Denn steter Tropfen durch viele Menschen löscht auch hier irgendwann das "Siegel" bzw. die kirchliche Fessel.
Von Ihrer Seite könnten Sie schon jetzt die kirchlichen Lehren als für Sie null und nichtig betrachten.