Petition für mehr Gerechtigkeit

Petition für mehr Gerechtigkeit zwischen Staat und Kirche

Nachfolgende Petition wurde im Jahr 2005 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überreicht. Dem Anliegen wurde nicht entsprochen. Die Antragsteller reagierten mit Empörung.

I. Das Anliegen



In Deutschland wächst die Armut. Die Löcher im Staatshaushalt und in der Rentenkasse werden immer größer. Die Zahl der Arbeitslosen liegt zwischen 5 und 6 Millionen, und jedes zehnte Kind lebt unterhalb der Armutsgrenze. Der Finanzminister ruft zum Sparen auf, die Unternehmer zur Absenkung der Löhne, die Renten sind nicht mehr sicher und das Arbeitslosengeld wird auf Sozialhilfeleistungen zurückgestutzt. Der Umbau bzw. Abbau des Sozialstaats von einst ist in vollem Gange, weil alle den Gürtel enger schnallen müssen. Wirklich alle?

Neben einer dünnen Oberschicht, die immer reicher wird, während die Mehrzahl des Mittelstandes und der Unterschichten immer ärmer werden, gibt es die großen Kirchen, die von staatlichen Sparmaßnahmen unberührt bleiben. Sie erhalten weiter uneingeschränkt ihre bisherigen Subventionen in Milliardenhöhe. Auch die große Steuerreform ließ sie unberührt: Die Kirchensteuer bleibt weiterhin abzugsfähig, und ihre Koppelung an das staatliche Abgabensystem erfolgt in einer Weise, dass Bundesfinanzminister Eichel im Jahr 2000 versichern konnte: "Auch nach Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes steigt das Kirchensteueraufkommen mittel- und langfristig weiter. Auf der Grundlage des neuen Rechts zeigt sich ein Wachstum des Kirchensteueraufkommens von heute [2000] 17,29 Milliarden DM auf rund 20 Milliarden DM in 2006." [1]

Diese vielfältige Bevorzugung der Kirchen ist für viele Bürger ein Ärgernis: zum einen deshalb, weil sie zu den reichsten Organisationen des Landes gehören; zum anderen deshalb, weil immer weniger Menschen ihre Gottesdienste besuchen (nur mehr ca. 7 % der Bevölkerung), weshalb die Frage auftaucht, wem die staatliche Subventionierung der Amtskirchen eigentlich zugute kommt - den wenigen Kirchenbesuchern oder einer aufgeblähten Kirchenbürokratie?

Hinzu kommt, dass diese Kirchenbürokratie sich durch eine verfassungsfeindliche Intoleranz auszeichnet: So gilt für die römisch-katholische Kirche und ihre Mitglieder bis heute die Verpflichtung, die katholische Lehre in Staat und Gesellschaft durchzusetzen. Pius XII. erklärte wörtlich, es sei die Pflicht, das Recht der Kirche, "sittliche und religiöse Irrtümer zu unterdrücken". Das 2. Vatikanische Konzil hielt 1965 ausdrücklich daran fest, dass "die überlieferte katholische Lehre und die moralische Pflicht der Menschen und der Gesellschaft (!?) gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet" bleibe. In diesem Kontext wirkt es beängstigend, dass sich bis heute in der Sammlung der amtlichen Lehrverkündigungen der Kirche der Brief Pius IX. an den Münchener Erzbischof findet, in dem der Papst über seine Kirche sagt: "Sie muss mit peinlicher Sorgfalt alles entfernen und ausmerzen [!], was gegen den Glauben ist oder dem Seelenheil irgendwie schaden könnte." Diese Haltung ist mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nicht vereinbar. Sie manifestiert sich auch dadurch, dass die katholische Kirche religiöse Minderheiten als "Sekten" diskriminiert und einen Glaubensfeldzug gegen sie führt.

Ähnlich verhält sich auch die evangelisch-lutherische Kirche, welche Kirchenaussteiger, die sich zu neuen religiösen Gemeinschaften zusammenschließen, besonders aggressiv bekämpft. Hier wirkt sich immer noch der Geist Martin Luthers aus, der ja Ketzer bekanntlich dem Henker übergeben wollte. Es ist kein Zufall, dass vor einigen Jahren der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern im Internet verkünden ließ: "Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat." Zu dieser Tradition gehören furchtbare Dinge: Luther rief dazu auf, Bauern totzuschlagen, und versprach den Mördern einen "seligen Tod" (wie heutzutage Islamisten ihren Mordkommandos); und nicht zuletzt rief er dazu auf, die Juden zu verfolgen und ihnen ihre Synagogen anzuzünden. Er gehört zu den geistigen Urhebern des Holocaust. Hitler bewunderte Martin Luther als "großen Mann", der "den Juden sah, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen". Eine Kirchenbürokratie, die sich von diesem Mann nicht lossagt, sondern ihn als ihre "geistige Heimat" preist, steht im Widerspruch zu Grundwerten unserer Verfassung. Das gilt auch für wichtige Teile der lutherischen Glaubenslehre, die in religiösen und ethischen Fragen die menschliche Willensfreiheit negiert. Diese Lehre ist bis heute Bestandteil des kirchlichen Bekenntnisses. Auch dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, das von der Selbstverantwortlichkeit der menschlichen Persönlichkeit und ihrer freien Entfaltungsmöglichkeit ausgeht.

Aus all diesen Gründen – der wachsenden Finanznot des Staates, der schwindenden Zahl der Kirchgänger und der verfassungsfeindlichen Verhaltensweisen der Kirchenbürokratie – verlangt die vorliegende Petition von den verantwortlichen Politikern, die Subventionierung der Kirchen durch den Staat einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen – aufgrund einer Bestandsaufnahme der Vermögenslage der Kirchen, der staatlichen Zuwendungen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der politischen Vertretbarkeit.



II. Der Reichtum der Kirchen

Die beiden großen Kirchen sind in Deutschland eine Wirtschaftsmacht mit einem Gesamtvermögen von ca. 500 Milliarden Euro. Mit insgesamt 50.000 Unternehmen sind sie in fast allen Branchen wirtschaftlich tätig, insbesondere durch Medienunternehmen, durch Immobilienfirmen, Banken und Fondsgesellschaften, Versicherungen, durch Firmen der Getränkeindustrie, des Handels und der Gastronomie sowie der Hotellerie. Mit über 1,3 Millionen Mitarbeitern erwirtschaften die kirchlichen Unternehmen einen Gesamtumsatz von mehr als 125 Milliarden Euro pro Jahr. Mit ihrem Gesamtumsatz liegen die Kirchen auf Platz 2 hinter Daimler Chrysler. Unter den Dienstleistungskonzernen belegen die Kirchen den 1. Platz vor der Deutschen Telekom mit 55,8 Milliarden Euro Umsatz, der Deutschen Post mit 40 Milliarden Euro und der Deutschen Bahn mit 28,2 Milliarden Euro Umsatz.[2]

Welche Gewinne den Kirchen aus ihrem Gesamtumsatz von 125 Milliarden zufließen, ist im einzelnen nicht bekannt. Es dürfte sich auf jeden Fall um einen Betrag zwischen 10 und 50 Milliarden handeln. Welche Einkünfte sich aus dem Vermögen ergeben, ist ebenfalls nicht bekannt. Man wird davon ausgehen können, dass es sich in jedem Fall um Beträge zwischen 30 und 50 Milliarden Euro handelt. Die Einkünfte aus dem Vermögen wären bei einer durchschnittlichen Rendite von lediglich 2 % jedenfalls 10 Milliarden Euro jährlich.

Außer freiwilligen Spenden fließen den Kirchen die Kirchensteuern ihrer Mitglieder in Höhe von insgesamt ca. 7,7 Milliarden Euro zu. Infolge der sinkenden Mitgliederzahl der Kirchen und des sinkenden Volkseinkommens ist das Kirchensteueraufkommen seit 2000 rückläufig.[3]



III. Die staatliche Subventionierung der Kirchen

Neben ihren Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, Kirchensteuern und Spenden erhalten die Kirchen vom Staat aus allgemeinen Steuermitteln jährlich Zuwendungen in Höhe von rund 8 Milliarden Euro. Gleichzeitig verzichtet der Staat auf Einnahmen in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro. Im einzelnen gliedert sich dies wie folgt auf:

1) Direkte Subventionen (unvollständig) in Milliarden Euro:


Konfessioneller Religionsunterricht 2,45
Ausbildung der Theologen 0,62
Ersparnis durch staatlichen Einzug der Kirchensteuer 1,00
Denkmalpflege 0,04
Militärseelsorge 0,03
Zahlungen der Bundesländer 0,72

Zahlungen der Kommunen (v.a.Baubereich, Geschenke, Kultur) 2,50
Baulast-Verpflichtungen 0,05
Zuschüsse an Missionswerke u.a. 0,19
Sonstiges, z.B. Orden, Medien, Kirchentage 0,30

Direkte Subventionen insgesamt ca. 7,90 Mrd. EUR

2) Verzicht des Staates auf Einnahmen in Milliarden Euro:

Absetzbarkeit der Kirchensteuer 3,50
Befreiung von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer 1,40
Befreiung von der Umsatzsteuer 1,20
Sonstige Befreiungen 0,15

Verzicht auf Einnahmen insgesamt 6,25 Mrd. EUR

Staatliche Subventionen an die Kirchen insges. 14,15 Mrd. EUR[4]

Zu einem erheblichen Teil erfolgen diese Zahlungen aufgrund von Verträgen, die mehr als 200 Jahre alt sind. Sie kamen im Anschluss an die "Säkularisation" zustande, als im Jahre 1803 Kirchengut von Stiften, Abteien, Klöstern und Bistümern auf weltliche Fürsten übertragen wurden und sich der Staat im Gegenzug verpflichtete, die Geistlichkeit und ihre Kirchen zu unterhalten.

Aus den ersten Rechtsakten dieser Art entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte die Anschauung, dass der Staat nicht nur für die Kirchen und die Pensionen der Geistlichkeit aufzukommen habe, sondern einer allgemeinen Rechtspflicht unterliege, den Kirchen finanziell unter die Arme zu greifen. Daraus wiederum entwickelte sich im Laufe der Zeit ein wahrer Wildwuchs von finanziellen und naturalen Leistungen auf allen staatlichen Ebenen für alle denkbaren kirchlichen Einrichtungen, von der Pfarrerbesoldung über die Kirchenbaupflichten bis zur Lieferung von Holz und Getreide und zur Stellung von Messwein und Kerzen. Eine Gesamtübersicht über die Vielfalt staatlicher und kommunaler Leistungen und deren wirtschaftlichen Wert fehlt. Die Haushaltspläne von Bund und Ländern weisen diese aus dem 19. Jahrhundert stammenden Zuwendungen nicht gesondert aus. Neben die Entschädigungen für uralte Säkularisationsverluste treten Zuwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden in neueren Kirchenverträgen und Konkordaten übernommen haben, in denen zum Teil alte und zweifelhafte Verpflichtungen pauschaliert und aufgestockt wurden. Erwähnt sei die Finanzierung theologischer Lehrstühle und ganzer Fakultäten, wie beispielsweise 90 % der kirchlichen Gesamthochschule Eichstätt, die Militärseelsorge, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und anderes mehr.[5]

Zusätzlich zu diesen reichhaltigen Dotationen aus jüngeren, älteren und uralten Kirchenverträgen und Konkordaten forderten die Kirchen nunmehr auch in den neuen Bundesländern vom Staat die Übernahme dauerhafter Finanzierungsverpflichtungen. Dabei geschah dies ohne Rücksicht darauf, wie viele Kirchenmitglieder im jeweiligen Bundesland leben. Ein markantes Beispiel ist Brandenburg, wo nur 3 % der Bevölkerung katholisch sind. Dennoch schloss das Land im Jahr 2003 mit dem Heiligen Stuhl ein Konkordat ab, in dem sich das Land verpflichtet, für Pfarrerbesoldung und -versorgung jährlich eine Million Euro an die Kirche zu bezahlen. Außerdem verpflichtet sich das Land, zur Unterhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude einen Betrag von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen und für eine bestimmte Kirchengemeinde (Neuzelle) jährlich 50.000 Euro zu bezahlen.[6]

Über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus stellen Bund, Länder und Gemeinden von Fall zu Fall Zuwendungen und Subventionen der Kirchentage, Orden, konfessionelle Medien, Akademietagungen und Ähnliches zur Verfügung. Diese Zuschüsse sind oft höher als der Teil, den die Kirchen selbst an Kosten für ihre Veranstaltungen übernehmen. So kostete beispielsweise der Evangelische Kirchentag 2001 in Frankfurt insgesamt 11,8 Millionen Euro. Davon zahlte der Staat einen Zuschuss in Höhe von 5,5 Millionen Euro, der Kirche verblieben nur 2,8 Millionen, während den Rest die Teilnehmer übernahmen.[7]

Eine wesentliche Subventionierung der Kirchen durch den Staat stellt schließlich auch die Steuerbefreiung dar. Die Kirchen zahlen weder Körperschaftssteuer noch Grundsteuer, noch Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer. Wie hoch die freiwilligen Zuschüsse an die Kirchen inklusive der Steuerprivilegien der Kirchen sind, weiß niemand genau. Jedenfalls geht es auch hier um Milliarden.[8]


IV. Überfällige Bestandsaufnahmen und Überprüfungen

Die Vermischung und Pauschalierung von alten und neuen Verbindlichkeiten mit freiwilligen Zahlungen schuf eine Grauzone, in der der Staat Geld verteilt, ohne zu wissen, ob er es aus freiem politischen Ermessen oder aufgrund einer Verpflichtung tut. Es geht nicht länger an, dass sich die milliardenschwere Kirchenfinanzierung durch den Staat in einem aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Dschungel von tatsächlichen, vermuteten und möglichen Verpflichtungen verliert und niemand genau weiß, wo die Grenze zwischen Verbindlichkeiten und freiwilligen Dotationen verläuft. Deshalb ist zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme von Bund, Ländern und Gemeinden zu fordern, die seit Jahrzehnten überfällig ist und erforderlichenfalls auf einer gesetzlichen Grundlage mit Hilfe präziser Auskünfte der Kirchen und ihrer Einrichtungen zu erfolgen hat.

Dabei wird bei den altrechtlichen Staatsleistungen, die meist zu Beginn des 19. Jahrhunderts begründet wurden, die Frage nach ihrer Berechtigung im Jahr 2000 immer dringlicher. Die Kirchen können aus den staatlichen Entschädigungsverpflichtungen anlässlich der Säkularisation keine ewige Rente ableiten, die Jahrhunderte überdauert. Was die Kirchen durch den Reichsdeputationshauptschluss des Jahres 1803 verloren haben, wurde im Lauf der letzten 200 Jahre durch Millionen von Gulden und Milliarden von Mark und Euro mehrfach zurückgezahlt.

Deshalb ist eine Ablösung bzw. Aufhebung dieser Verträge längst überfällig. Bereits in der Weimarer Reichsverfassung war im Art.138 vorgesehen, dass "die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften... abgelöst" werden. Das Grundgesetz hat dieses Verfassungsgebot in Art.140 übernommen. Doch nichts geschah. Der Staat zahlt weiter, ja nicht nur das: Er geht immer neue Zahlungsverpflichtungen ein, obwohl dies mit dem Verfassungsgebot, die Dauerschuldverhältnisse zwischen Staat und Kirche aufzulösen, nicht vereinbar ist.

Vor allem bedarf die freiwillige Subventionierung der Kirchen einer gründlichen Überprüfung. Gefördert wird so gut wie alles, was es an kirchlichen Einrichtungen und Veranstaltungen gibt – von Kirchentagen, Akademien und Erwachsenenbildung über Kindergärten, Jugend- und Altenhilfe bis hin zu Krankenhäusern und den Sozialeinrichtungen von Caritas und Diakonie. Bisher wird dies durch bloße Haushaltsansätze praktiziert, die noch dazu meist in Positionen verpackt sind, aus denen die einzelnen Zuwendungen für kirchliche Zwecke nicht transparent werden. Angesichts der Größenordnung der Subventionierung, die zu einer weltanschaulichen und gesellschaftlichen Bevorzugung der kirchlichen Aktivitäten führt, ist ein eigenes Gesetz erforderlich, das sich mit der Subventionierung kirchlicher bzw. allgemein konfessionell gebundener Einrichtungen befasst. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Neutralitätsgebots und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beachten.


V. Der Gesetzgeber muss handeln

Bei der gegenwärtigen Finanzlage der öffentlichen Hand ist es nicht länger vertretbar, dass zu Lasten der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden den beiden Amtskirchen jährlich finanzielle Vorteile in Höhe von nicht genau bekannten zweistelligen Milliardenbeträgen zufließen – teils durch direkte Zuwendungen, teils durch Einnahmeverzicht des Staates. Deshalb verlangen die Petenten folgende Sofortmaßnahmen:

1. Eine genaue Bestandsaufnahme aller den Kirchen zugute kommenden finanziellen Zuwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Erforderlichenfalls ist zu diesem Zweck eine Kommission mit gesetzlich verankerten Auskunftsrechten einzusetzen.

2. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer und die Steuerbefreiungen der Kirchen sind durch entsprechende Gesetzesänderungen zu streichen.

3. Art.140 GG i.V.m.Art.138 Weimarer Reichsverfassung ist endlich zu vollziehen: Um die dort vorgesehene Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen durch die Landesgesetzgebung zu ermöglichen, hat der Bund nunmehr die Grundsätze dieser Ablösung festzulegen.

4. Neue Kirchenverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.


Literatur

[1] Zit.n. Hans Apel, Volkskirche ohne Volk, 2003, S.130

[2] Vgl. hierzu Friedhelm Schwarz, Wirtschaftsimperium Kirche, S.13

[3] Vgl. im Einzelnen Schwarz, a.a.O., S.30

[4] So die Aufstellung bei Schwarz, a.a.O., S.36. Vgl. ferner Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland, 2002, S.411 f.

[5] Vgl. zum Ganzen Sailer, Die staatliche Finanzierung der Kirchen und das Grundgesetz, Zeitschrift für Rechtspolitik, 2001, S.80 ff

[6] Vgl. Schwarz, a.a.O., S.43 f.

[7] Vgl. Schwarz, a.a.O., S.35

[8] Vgl. hierzu Frerk, a.a.O., S.411