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Kirchenaustritt in Österreich und der Schweiz |
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In Österreich gehen Sie zum Magistrat der Stadt oder zur Bezirkshauptmannschaft der Gemeinde. Dort gibt es bei den Bezirksämtern eine amtliche Kirchenaustrittsstelle. Für alle Fälle sollten Sie Geburtsurkunde, Meldezettel Ihres Wohnsitzes, Taufschein (normalerweise jedoch nicht nötig) und - wenn vorhanden - Heiratsurkunde mitbringen, die Bestimmungen sind je nach Amt etwas verschieden. Der Austritt kostete in Salzburg z.B. vor der Währungsumstellung 335 Schilling Gebühr, meist ist er aber kostenlos. In Österreich ist der Austritt auch schriftlich (per Einschreiben) möglich. Er ist sofort wirksam. Die staatlichen Behörden informieren die kirchlichen, und die Kirchenbeitragspflicht erlischt im folgenden Monat. |
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