Neueste Zahlen zur Besoldung von Priestern

Gehälter von Klerikern (Stand: 1.4.2010) Quelle bfg Augsburg Gerhard Rampp (in C. und P. Reinsdorf, Drahtzieher Gottes, S. 28f.)
Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr fast überall nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft. Nur relativ wenige Geistliche steigen nach A 15 (= Regierungsdirektor) oder A 16 auf. Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Geistliche erhalten grundsätzlich (allerdings nicht immer) ein volles 13. Monatsgehalt und alle im öffentlichen Dienst üblichen Zuschläge (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatz-Einkünfte für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
- Fast immer wohnen Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä., wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 300 bis 1200 (im Schnitt etwa 600) Euro. Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie versteuern; er gilt als Zusatz-Einkommen.
- Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 250 EUR monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
- Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Auch können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
- Wegen des Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in den meisten Diözesen relativ schnell in die Besoldungsstufe A 14 auf - meist mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
- Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuern bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst, können ihn aber von der Steuer absetzen.
- Fahrten zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer erhalten nur einen Teil über die Steuer.

Bischöfe werden i.d.R. vom Staat besoldet. In den westlichen Bundesländern beziehen sie ein Gehalt meist nach Besoldungsstufe B6 (7.778,83 EUR), Erzbischöfe gem. B10 (10.740,52 EUR), in München sogar nach B 11 (11.157,60 EUR). Ihr Monatseinkommen liegt incl. Zulagen, geldwerter Vorteile und dem umgelegten 13. Gehalt bei ca. 10.000 bzw. 13.000 bzw. 13.500 EUR. Ihre Pension macht 71,75 % dieses Gehalts aus.

Zur Erinnerung: Rund zwei Drittel der Kirchensteuern werden für die Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal (ohne Caritas bzw. Diakonie) ausgegeben!

Nachtrag:
Das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg teilte schon 2004 wörtlich mit (vgl. Heinrichsblatt, 14.03.04, S. 7):

"Ein Pastoralreferent kostet das Erzbistum Bamberg in den ersten beiden Jahren seiner Tätigkeit knapp 2 500 Euro monatlich, nach der zweiten Dienstprüfung 4 900 Euro und nach dreizehn Dienstjahren 6 000 Euro. Das Einkommen eines Pastoralreferenten entspricht dann dem Bundesangestelltentarif (BAT) 1 b. Der Bruttolohn liegt je nach Familienstand, Alter, Kinderzahl, Ortszuschlägen und anderweitigen Vergütungen am Ende etwa bei 5 000 Euro, in einer Spannbreite zwischen 4 600 und 5 400 Euro." [Stand 2004; heute liegen die Tarife rund 12% höher]
Dies lässt zusätzliche Rückschlüsse auf die Einkünfte der Priester zu, die ja keinesfalls niedriger liegen.


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