Die Antragsteller reagierten mit Empörung

1) Herrn Bundestagspräsidenten
Dr. Norbert Lammert

2) Frau Vorsitzende des
Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestags
Kersten Naumann, MdB
29.November 2005

Am Platz der Republik 1

11011 Berlin


Behandlung einer Petition

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wenn ein Bürger beim Deutschen Bundestag eine Petition einreicht, möchte man davon ausgehen, dass sie vom zuständigen Ausschuss auch behandelt und verbeschieden wird, so wie Art.17 des Grundgesetzes dies vorsieht. Doch das gilt offenbar nicht in jedem Fall: Eine Eingabe „für mehr Gerechtigkeit zwischen Staat und Kirche“ erfuhr jedenfalls eine Sonderbehandlung:

Nachdem die umfangreich begründete und von mehr als 1000 Bürgern unterstützte Petition unter dem 28.5.2005 beim Deutschen Bundestag eingereicht war, wurde sie über ein Vierteljahr nicht einmal einer Eingangsbestätigung gewürdigt. Erst am 6.9.2005 erhielt der Sprecher der Petenten „im Auftrag des Vorsitzenden des Petitionsausschusses“ die Mitteilung, dass das „Schreiben“ nebst Unterschriftenlisten eingegangen sei. Gleichzeitig teilte die Unterzeichnerin des Schreibens, „Frau Großmann“, mit: „Ich habe eine Prüfung eingeleitet.“ Der gutgläubige Bürger geht davon aus, dass damit die Einleitung des Petitionsverfahrens gemeint ist. Und die 1000 Petenten brachten das erbetene „Verständnis“ dafür auf, „dass die Prüfung längere Zeit in Anspruch nehmen“ könne. Sie fassten sich auch in Geduld, als sich der Bundestag auflöste; dann würde eben der neue Petitionsausschuss ihr Anliegen prüfen, wie das Grundgesetz es befielt.

Doch daraus wurde nichts: Mit anliegendem Schreiben vom 7.11.2005 erfuhren die Petenten von der bereits erwähnten Frau Großmann, von der man nicht weiß, ob es sich um eine wohlmeinende Sekretärin oder eine kühl abwägende Beamtin des höheren Dienstes handelt, dass sie – Frau Großmann (!) - die „Eingabe als erledigt betrachten möchte“, weil eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vom 28.10.2005 zu einer inhaltsgleichen Petition abgegeben worden sei und weil die Ausführungen dieses Ministeriums „nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden“ seien.

Die Petenten bzw. ihr Sprecher Matthias Holzbauer, der den Unterzeichner um Rechtsberatung bat, reiben sich verdutzt die Augen: Wurde Art.17 des Grundgesetzes etwa abgeschafft? Oder hat der Petitionsausschuss seine Aufgaben an eine Angestellte des Ausschussdienstes delegiert? Neugierig lasen die Petenten auch das Schreiben des Bundesinnenministeriums, durch das sich ihre Eingabe erledigt haben soll. Darin erklärt eine Juristin seitenlang, welche Bewandtnis es mit der Kirchensteuer hat. Darum ging es der Petition jedoch gar nicht: Es ging um die Subventionierung der Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln. Dazu finden sich in den Ministerialschreiben nur einige pauschale Bemerkungen.

Nun fragen sich die Petenten, ob es vielleicht am Thema ihrer Petition lag, dass sich der Ausschuss weigerte, seiner Aufgabe gerecht zu werden und über die Petition zu beraten und zu beschließen. Sie sind in Sorge, ob der Staat von seinem kirchlichen Kostgänger, um dessen allzu reichliche Alimentierung es in der Eingabe ging, schon so weit unterwandert ist, dass die Volksvertretung selbst in Zeiten größter Haushaltsnot zögert, die Subventionierung der Kirchen auf die Tagesordnung zu setzen. Um auf eine ordnungsgemäße Behandlung der Eingabe zu dringen, sahen sich die Petenten gezwungen, nunmehr einen Anwalt zu beauftragen. Eine auf mich lautende Vollmacht des Sprechers der Petenten liegt an.

Namens meiner Mandanten bitte ich höflich um Auskunft darüber, warum die Petition auf die geschilderte Weise abgewürgt wurde und durch wen dies geschah. Die Art und Weise des Vorgehens des Ausschussdienstes gäbe für sich betrachtet Anlass zu einer Petition. Es wäre interessant, wie der Ausschussdienst dann reagieren würde.

Obwohl die geschilderte Behandlung der Petenten ein öffentliches Ärgernis darstellt, geht es ihnen jedoch nicht in erster Linie darum, sondern um die Sache, die sie mit ihrer fundierten Eingabe zum Gegenstand einer parlamentarischen Beratung machen wollten. In diesem Sinne bringe ich namens und im Auftrag des Sprechers der Petenten die Ihnen bereits vorliegende Petition erneut ein. Gleichzeitig bitte ich höflich um konkrete Mitteilung über die weitere Behandlung der Petition.

Mit freundlichen Grüßen










Vollmacht

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